Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.958
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 19.11.2014 – VIII ZR 191/13Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung bei vom Mieter leicht fahrlässig verursachtem Wohnungsbrand; Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil als erledigendes EreignisZitiert von 35
- OLG Düsseldorf, 09.07.2015 – I-10 U 126/14
- OLG Düsseldorf, 21.05.2015 – I-10 U 29/15
- BGH, 08.07.2020 – VIII ZR 163/18Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter: Anwendung der gesetzlichen Regelung nach unwirksamer formularvertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Umfang der Instandhaltungslast des Vermieters; Beteiligung des Mieters an den Kosten bei Herstellung eines frisch renovierten Zustands der WohnungZitiert von 16
- BGH, 08.07.2020 – VIII ZR 270/18Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter: Anwendung der gesetzlichen Regelung nach unwirksamer formularvertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Umfang der Instandhaltungslast des Vermieters; Beteiligung des Mieters an den Kosten bei Herstellung eines frisch renovierten Zustands der Wohnung; Zurückbehaltungsrecht des VermietersZitiert von 12
- OLG Frankfurt am Main, 11.10.2024 – 2 U 112/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 4/23
- BGH, 20.05.2026 – VIII ZR 47/25Umstellung von Mieter-Einzelöfen auf gewerbliches Wärme-ContractingZitiert von 1
- BGH, 20.05.2026 – VIII ZR 46/25Anwendbarkeit des § 556c BGB bei Umstellung von durch Mieter betriebenen Einzelöfen auf gewerbliche WärmelieferungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 535 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/535#abs-1 (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/535#abs-2 (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.