Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 518 Form des Schenkungsversprechens
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/518#abs-1 (1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/518#abs-2 (2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
Wird zitiert von 306 Entscheidungen zu § 518 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Kiel, 17.10.2024 – 6 O 219/23
- FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 – 5 K 2009/10Zitiert von 1
- BGH, 18.03.2020 – XII ZB 380/19Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines BrautgabeversprechensZitiert von 5
- LG Frankenthal (Pfalz), 27.09.2022 – 8 O 165/22Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 15.10.2024 – 3 U 149/22
- BFH, 17.07.2014 – IV R 52/11Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung - atypisch still Beteiligter als Mitunternehmer - steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen AngehörigenZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- OLG Schleswig, 03.12.2025 – 9 U 5/25Zitiert von 1
- BGH, 19.11.2025 – XII ZR 106/23Spendenvereinbarung im Zusammenhang mit Mietzahlungsabrede und Rechtsübergang aufgrund des Verkaufs der MietsacheZitiert von 2
- BVerfG, 23.09.2025 – 1 BvR 1796/23Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist - Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - Fortgeltung bis 30.06.2026Zitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 518 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.