Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
Stand: 01.01.2022
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu § 478 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 05.10.2005 – VIII ZR 16/05AGB-Kontrolle: Zulässigkeit der Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf drei Jahre in Allgemeinen Einkaufsbedingungen gegenüber Lieferanten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 18.10.2017 – VIII ZR 86/16Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer Qualitätssicherungsvereinbarung über ersatzpflichtigen Mehraufwand bei Mängeln in ständiger Geschäftsbeziehung von Unternehmern gelieferter Lebensmittel: Abweichung von den Regelungen des gesetzlichen Kaufgewährleistungsrechts; Verschiebung der Gewährleistungshaftung zu Lasten des Verkäufers; uneingeschränkte Ersatzpflicht ohne Rücksicht auf ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung des VerwendersZitiert von 10
- OLG Köln, 23.11.2009 – 19 U 115/09
- BGH, 16.04.2013 – VIII ZR 375/11(Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses; analoge Anwendung der Regelung über den Regress beim Verbrauchsgüterkauf)Zitiert von 12
- BGH, 14.06.2006 – VIII ZR 135/05
- OLG Oldenburg, 10.02.2004 – 2 U 94/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.12.2021 – VIII ZR 190/19Gewährleistung beim Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen EU-Neufahrzeugs: Interessengerechte Vertragsauslegung bei Nacherfüllungsverlangen des Käufers gerichtet auf Lieferung eines Nachfolgemodells; Berücksichtigung des Mehrwerts des Nachfolgemodells; Darlegungs- und Beweislastverteilung bei verkäuferseitiger Einrede der Unverhältnismäßigkeit in Ansehung angebotener Nachbesserung durch Software-UpdateZitiert von 135
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 83
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 357/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Neufahrzeug: Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf; sittenwidriges Handeln des Verkäufers als HerstellerZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 478 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-1 (1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-2 (2) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443, 445a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 445b, 475b und 475c abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind.