Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-1 (1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-2 (2) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443, 445a Absatz 1 und 2 sowie den §§ 445b, 475b und 475c abweicht, kann sich der Lieferant nicht berufen, wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird. Satz 1 gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/478#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung, wenn die Schuldner Unternehmer sind.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 478 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.10.2005 – VIII ZR 16/05AGB-Kontrolle: Zulässigkeit der Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf drei Jahre in Allgemeinen Einkaufsbedingungen gegenüber Lieferanten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- BGH, 18.10.2017 – VIII ZR 86/16Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer Qualitätssicherungsvereinbarung über ersatzpflichtigen Mehraufwand bei Mängeln in ständiger Geschäftsbeziehung von Unternehmern gelieferter Lebensmittel: Abweichung von den Regelungen des gesetzlichen Kaufgewährleistungsrechts; Verschiebung der Gewährleistungshaftung zu Lasten des Verkäufers; uneingeschränkte Ersatzpflicht ohne Rücksicht auf ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung des VerwendersZitiert von 11
- OLG Köln, 23.11.2009 – 19 U 115/09
- BGH, 16.04.2013 – VIII ZR 375/11(Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses; analoge Anwendung der Regelung über den Regress beim Verbrauchsgüterkauf)Zitiert von 13
- BGH, 08.12.2021 – VIII ZR 190/19Gewährleistung beim Kauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen EU-Neufahrzeugs: Interessengerechte Vertragsauslegung bei Nacherfüllungsverlangen des Käufers gerichtet auf Lieferung eines Nachfolgemodells; Berücksichtigung des Mehrwerts des Nachfolgemodells; Darlegungs- und Beweislastverteilung bei verkäuferseitiger Einrede der Unverhältnismäßigkeit in Ansehung angebotener Nachbesserung durch Software-UpdateZitiert von 137
- OLG Frankfurt am Main, 24.01.2013 – 3 U 142/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 85
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 275/19Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegensand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 6
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 357/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Neufahrzeug: Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf; sittenwidriges Handeln des Verkäufers als HerstellerZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 478 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 478 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2133)
BGBl. 2021 I S. 2133
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28.04.2017 Ausfertigung
§ 478 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.