Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 455 Billigungsfrist
Stand: 10.06.2019
Die Billigung eines auf Probe oder auf Besichtigung gekauften Gegenstandes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden. War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 455 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.03.2007 – IX ZR 261/03Anwaltshaftung: Umfang der Belehrungspflicht bei verschiedenen Handlungsalternativen; kein Zugutekommen der Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens bei Ablehnung eines richtigen Vorschlags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- BGH, 27.03.2008 – IX ZR 220/05Zitiert von 4
- BGH, 17.03.2004 – VIII ZR 265/03Zitiert von 13
- BFH, 17.12.1981 – V R 75/77Zitiert von 3
- KG, 16.02.2010 – 5 U 139/07
- OLG Hamm, 01.04.2008 – 28 U 88/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 21.10.2022 – 19 U 39/22
- BGH, 11.04.2019 – I ZR 54/16Informationspflicht eines Unternehmers zum Widerrufsrecht auf Bestellschein - Werbeprospekt mit Bestellpostkarte IIZitiert von 5
- LG Wiesbaden, 29.06.2011 – 5 O 171/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 455 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.