Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 456 Zustandekommen des Wiederkaufs
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32
Nach Gewicht
- BGH, 15.05.2020 – V ZR 18/19Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Wiederkauf: Erforderlichkeit der Vorlage des Vertrags über die Einräumung des Wiederkaufsrechts; Pflicht zur Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufsrechts
- BGH, 16.12.2022 – V ZR 144/21(Anspruch auf Rückübertragung eines (Bau-)Grundstücks aufgrund Ausübung des in einem städtebaulichen Vertrag enthaltenen Wiederkaufsrechts)Zitiert von 4
- BGH, 09.04.2014 – VIII ZR 404/12AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung zwischen einer verbindlichen Allgemeinen Geschäftsbedingung und einer unverbindlichen Vertragserklärung; Behandlung von "Abwicklungsrichtlinien" für die Rückkaufsverpflichtung von Autohändlern für sog. "Leasingrückläufer"Zitiert von 81
- BGH, 22.06.2007 – V ZR 260/06Zitiert von 8
- LG Wuppertal, 15.04.2026 – 14 O 78/26
- OLG Karlsruhe, 12.01.2006 – 9 U 125/05
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.05.2025 – V ZR 259/23Zweckbindung und Vertragsauslegung bei kommunalen Fördermodellen; Ermessensausübung bei Ausübung des Wiederkaufsrechts im sog. EinheimischenmodellZitiert von 1
- BGH, 19.01.2024 – V ZR 191/22Erbbaurechtsvertrag zwischen einer Gemeinde als Eigentümerin und einer Privatperson: Vereinbarung des Ausschlusses der Heimfallvergütung; Verhältnismäßigkeit der vergütungslosen Rückübertragung des ErbbaurechtsZitiert von 4
- LG Ravensburg, 03.11.2023 – 5 O 194/23
32 Entscheidungen zu § 456 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 456 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/456#abs-1 (1) Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er das Wiederkaufsrecht ausübe, zustande. Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/456#abs-2 (2) Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.