Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 439 Nacherfüllung
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-1 (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-2 (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-3 (3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-4 (4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-5 (5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/439#abs-6 (6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Wird zitiert von 570 Entscheidungen zu § 439 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.12.2011 – VIII ZR 70/08(Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei Mängeln der Kaufsache: Ersatz der Kosten für Ausbau und Abtransport bei Lieferung einer mangelfreien Sache; teleologische Reduktion des § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB im Sinne einer Beschränkung des Rechts des Verkäufers zur Verweigerung der Ersatzlieferung als einzig mögliche Form der Nacherfüllung wegen absolut unverhältnismäßiger Kosten auf die Pflicht zur Erstattung angemessener Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau bei der Ersatzlieferung)Zitiert von 58
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 118/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 12
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 254/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegenstand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 85
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 275/19Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes Neufahrzeug: Fehlende Eignung für die gewöhnliche Verwendung; Ersatzbeschaffung bei Unmöglichkeit der Lieferung einer dem Kaufgegensand vollständig entsprechenden Sache; Ersetzung der Kaufsache durch eine gleichartige und gleichwertige Sache; Beschaffungspflicht des Verkäufers bei Lieferbarkeit lediglich eines Nachfolgemodells; Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim VerbrauchsgüterkaufZitiert von 6
- BGH, 21.07.2021 – VIII ZR 357/20Kaufrechtliche Gewährleistung für ein vor Bekanntwerden des sog. Dieselskandals erworbenes mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Neufahrzeug: Austauschbarkeit von Kaufgegenstand und Ersatzsache beim Verbrauchsgüterkauf; sittenwidriges Handeln des Verkäufers als HerstellerZitiert von 21
- BGH, 26.11.2008 – VIII ZR 200/05Verbrauchsgüterkauf: Voraussetzungen einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung des § 439 Abs. 4 BGB zum Nutzungsersatz bei einer Ersatzlieferung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 98
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 17.04.2026 – 28 W 3/26
- BGH, 12.03.2026 – IX ZR 81/25Anweisung der BaFin zur Vermeidung gläubiger- oder insolvenzmasseschädlicher Auszahlungen und ihre insolvenzrechtliche EinordnungZitiert von 1
- LG Bonn, 11.03.2026 – 1 O 219/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 439 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 439 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2133)
BGBl. 2021 I S. 2133
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28.04.2017 Ausfertigung
§ 439 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2017 (BGBl. I 969)
BGBl. 2017 I S. 969
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