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Artikel 1 · BT-Drs. 19/27424 · S. 22
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 (§ 434 BGB-E) Durch die Änderung von § 434 werden die Artikel 5 bis 8 der WKRL umgesetzt und die Regelungen zum Sach- mangel angepasst. Es handelt sich um Regelungen systematischer und den Fehlerbegriff konkretisierender Art. Eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung gegenüber dem bisherigen Recht ist damit für den Verkäufer nicht verbunden. Die Um- setzung im allgemeinen Kaufvertragsrecht ist daher mit dem von dem im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbarten Grundsatz der 1:1-Umsetzung von EU-Vorhaben vereinbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/27424 Zu § 434 Absatz 1 BGB-E In Umsetzung von Artikel 5 WKRL bestimmt Absatz 1, dass die Kaufsache frei von Sachmängeln ist, wenn sie den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen, die jeweils in den Absätzen 2, 3 und 4 des § 434 BGB näher dargelegt sind, entspricht. In Abweichung vom bisherigen Recht, das in § 434 Absatz 1 BGB einen Vorrang der vereinbarten Beschaffenheit statuiert hat, sieht § 434 Absatz 1 BGB-E einen Gleichrang der subjektiven Anforderungen, der objektiven An- forderungen und der Montageanforderungen vor. Für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Kaufverträge zwischen Verbrauchern wird dieser geänderte systematische Ansatz keine Auswirkungen haben, weil die Parteien weiterhin frei sind, ausdrücklich oder konkludent eine Beschaffenheit der Kaufsache zu vereinbaren, die von den objektiven Anforderungen abweicht. Für Verbrauchsgüterkaufverträge ist § 434 BGB dagegen grundsätzlich zwingend (§ 476 Absatz 1 Satz 1 BGB-E) und es kann daher nicht ohne weiteres eine den objektiven Anforde- rungen vorgehende Beschaffenheitsvereinbarung getroffe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 106.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27424, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.299–159.978 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 953b630ec9615ea4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP