Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/401#abs-1 (1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/401#abs-2 (2) Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann auch der neue Gläubiger geltend machen.
Wird zitiert von 268 Entscheidungen zu § 401 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 22.09.2020 – 3 AZR 304/18Betriebliche Altersversorgung - Übergang von NebenrechtenZitiert von 8
- BAG, 22.09.2020 – 3 AZR 303/18Doppeltreuhand - Insolvenz - RentenanpassungsbedarfZitiert von 19
- LAG Düsseldorf, 14.03.2018 – 12 Sa 806/17Zitiert von 1
- BGH, 05.07.2023 – VII ZB 3/20Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit von Ansprüchen gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg; Erstreckung der Beschlagnahme auf alle Nebenrechte; Mitpfändung des LeistungsantragsrechtsZitiert von 2
- BAG, 08.12.2010 – 5 AZR 95/10Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des NachunternehmersZitiert von 9
- BAG, 08.12.2010 – 5 AZR 814/09
Zuletzt entschieden
- BGH, 24.02.2026 – VI ZR 430/24Wirksamkeit einer Abtretung von Auskunftsansprüchen von privaten Krankenversicherungen aus Art. 15 DSGVO an ein Unternehmen; Vorliegen einer gewillkürten ProzessstandschaftZitiert von 1
- OLG München, 24.11.2025 – 34 Wx 244/25 e
- OLG Dresden, 30.10.2025 – 4 U 69/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 401 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.