Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung
Stand: 10.06.2019
Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern.
Wird zitiert von 95 Entscheidungen zu § 402 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.06.2019 – IX ZR 272/17Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines Kassenzahnarztes gegen seine kassenzahnärztliche Vereinigung; Erstreckung einer vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner zur Sicherung vereinbarten Globalabtretung bei zwischenzeitlicher Freigabe der selbständigen Tätigkeit auf nach Verfahrensaufhebung zugunsten des Schuldners begründete Forderungen; unwirksamer Erwerb künftiger Forderungen durch den SicherungsnehmerZitiert von 15
- OLG Düsseldorf, 24.08.2023 – 6 U 248/22
- OLG Düsseldorf, 24.08.2023 – 6 U 249/22
- BGH, 14.06.2012 – III ZR 227/11Befugnis zur Verwendung von Verkehrsdaten eines Telefonanschlussinhabers: Erstreckung auf die Anbieter von Premium-DienstenZitiert von 3
- BGH, 10.02.2010 – VIII ZR 53/09Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche des VersicherungsvertretersZitiert von 18
- BGH, 05.02.2015 – VII ZR 315/13Beendigung eines Vertragshändlervertrages: Voraussetzungen einer analogen Anwendung der Regelung über den HandelsvertreterausgleichZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 29.07.2026 – 16 U 118/25Bauträgervertrag: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit eines Tiefgaragenstellplatzes und Zumutbarkeit des Rangieraufwands beim Ein- und Ausparken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 20.05.2026 – 16 U 118/25
- OLG Dresden, 30.10.2025 – 4 U 69/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 402 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.