Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2344 Wirkung der Erbunwürdigerklärung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2344#abs-1 (1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2344#abs-2 (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Eintritt des Erbfalls erfolgt.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 2344 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.04.2023 – IV ZB 11/22Erbscheinsverfahren: Bindungswirkung eines in einem Erbunwürdigkeitsklageverfahren ergangenen rechtskräftigen VersäumnisurteilsZitiert von 3
- BGH, 23.01.2020 – 5 StR 518/19Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten ErbenZitiert von 2
- BGH, 13.04.2011 – IV ZR 204/09Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings bei Enterbung des näheren Abkömmlings; Pflichtteilsberechtigung des entfernteren AbkömmlingsZitiert von 3
- AG Köln, 26.01.2022 – 33 VI 118/19Zitiert von 1
- OLG Rostock, 31.08.2011 – 3 W 58/11
- OLG Saarbrücken, 19.10.2006 – 8 UH 496/06 - 131
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 28.07.2026 – 3 U 76/24Gemeinschaftliches Testament: Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung; Voraussetzungen der Wechselbezüglichkeit einer Vermächtnisanordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 31.07.2024 – II R 13/22Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils
- OLG Düsseldorf, 20.04.2023 – 3 Wx 157/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2344 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.