Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 206
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 15.12.2021 – 21 W 170/21
- BGH, 13.04.2011 – IV ZR 204/09Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings bei Enterbung des näheren Abkömmlings; Pflichtteilsberechtigung des entfernteren AbkömmlingsZitiert von 3
- BGH, 27.06.2012 – IV ZR 239/10Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings: Begriff des HinterlassenenZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 22.09.2016 – 20 W 59/14Zitiert von 1
- OLG Hamm, 13.04.2018 – 10 W 89/17
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 – 11 K 3977/13
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.04.2026 – XII ZB 647/24(Stillschweigende Genehmigung eines Scheidungsantrags bei Bestellung eines Betreuers für die Vertretung in einem Ehescheidungsverfahren)
- OLG Celle, 30.01.2026 – 10 W 81/25Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 21.01.2026 – 10 W 79/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1924 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-1 (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-2 (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-3 (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-4 (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.