Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-1 (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-2 (2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-3 (3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen).
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1924#abs-4 (4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
Wird zitiert von 224 Entscheidungen zu § 1924 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 15.12.2021 – 21 W 170/21
- BGH, 13.04.2011 – IV ZR 204/09Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings bei Enterbung des näheren Abkömmlings; Pflichtteilsberechtigung des entfernteren AbkömmlingsZitiert von 3
- BGH, 27.06.2012 – IV ZR 239/10Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings: Begriff des HinterlassenenZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 22.09.2016 – 20 W 59/14Zitiert von 1
- OLG Hamm, 13.04.2018 – 10 W 89/17
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 – 11 K 3977/13
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 23.06.2026 – 3 U 54/25Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten: Dürftigkeitseinrede gegenüber dem Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 22.06.2026 – 3 W 106/25Erbscheinsverfahren: Bindung des Nachlassgerichts an den Erbscheinantrag und Unzulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Nacherbfolge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Karlsruhe, 05.06.2026 – 14 W 11/24 (Wx)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1924 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.