Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2343 Verzeihung
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 11.03.2015 – IV ZR 400/14Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung des geschäftsunfähigen Erblassers durch Abbruch lebenserhaltender MaßnahmenZitiert von 4
- BVerfG, 19.04.2005 – 1 BvR 1644/00Zur grundrechtlichen Gewährleistung des Pflichtteilsrechts der Kinder des Erblassers; zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Entziehung des Pflichtteils gemäß § 2333 Nr. 1 BGBZitiert von 16
- BGH, 28.05.2008 – IV ZR 138/07
- BSG, 17.04.2012 – B 13 R 347/10 BHinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch die Witwe - AnspruchsausschlussZitiert von 5
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Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.