Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2304 Auslegungsregel
Stand: 10.06.2019
Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen.