Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2299 Einseitige Verfügungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2299#abs-1 (1) Jeder der Vertragschließenden kann in dem Erbvertrag einseitig jede Verfügung treffen, die durch Testament getroffen werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2299#abs-2 (2) Für eine Verfügung dieser Art gilt das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wäre. Die Verfügung kann auch in einem Vertrag aufgehoben werden, durch den eine vertragsmäßige Verfügung aufgehoben wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/2299#abs-3 (3) Wird der Erbvertrag durch Ausübung des Rücktrittsrechts oder durch Vertrag aufgehoben, so tritt die Verfügung außer Kraft, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 2299 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Schleswig, 30.01.2023 – 3 Wx 37/22
- OLG Braunschweig, 02.05.2025 – 10 W 44/25
- BGH, 26.03.2025 – IV ZB 15/24Erbvertrag: Wechselbezüglichkeit der Ersatzberufung eines Ersatzerben nach dem Vorversterben des Schlusserben durch einen der VertragsschließendenZitiert von 1
- OLG Braunschweig, 14.10.2025 – 10 U 72/25
- OLG Frankfurt am Main, 29.04.2022 – 20 W 5/21
- OLG Stuttgart, 22.02.2022 – 8 W 361/21
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.07.2026 – IV ZR 256/25Beeinträchtigende Schenkung trotz Rücktrittsvorbehalts im Erbvertrag
- OLG Hamm, 28.05.2024 – 10 U 14/24
- BGH, 27.01.2021 – XII ZB 450/20Rechtliche Betreuung: Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen die Ablehnung der Betreuung; Erklärung des Rücktritts von einem Erbvertrag gegenüber dessen VorsorgebevollmächtigtemZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2299 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.