Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1939 Vermächtnis
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 69
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 07.03.2017 – 10 U 5/16Zitiert von 4
- FG Köln, 28.10.2015 – 5 K 585/14Zitiert von 2
- BFH, 15.06.2011 – XI R 10/11Tod des Klägers - Keine wirksame Aufnahme des Prozesses durch Vermächtnisnehmer - Mangel der ProzessführungsbefugnisZitiert von 5
- OLG Braunschweig, 03.11.2025 – 10 U 81/25
- OLG Hamm, 12.12.2024 – 10 W 7/24Erbrecht: Wirksamkeit einer Vermächtnisanordnung unter der Bedingung des Nachweises des Güterstands der Gütertrennung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- FG Hessen, 18.05.2022 – 10 K 1940/17
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 18.11.2025 – 3 U 2/25
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 – 12 U 14/24Zitiert von 2
- OLG Saarbrücken, 24.01.2024 – 5 U 8/23Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1939 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis).