Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 212 Neubeginn der Verjährung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/212#abs-1 (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/212#abs-2 (2) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn die Vollstreckungshandlung auf Antrag des Gläubigers oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/212#abs-3 (3) Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungshandlung nach Absatz 2 aufgehoben wird.
Wird zitiert von 447 Entscheidungen zu § 212 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 29.04.2024 – 10 UF 71/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2024 – L 32 AS 405/22Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 21.11.2018 – 9 UF 127/12
- BGH, 19.02.2025 – XII ZB 377/24Nichteintritt des Verjährungsneubeginns infolge einer Vollstreckungshandlung bei Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung; Verhinderung des Verjährungseintritts durch weitere Rechtsverfolgungsmaßnahme
- VG Hannover, 23.01.2026 – 3 A 6049/23
- LG Köln, 31.05.2013 – 25 O 9/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 71/25Verjährungsbeginn und Kenntniszurechnung beim übergeleiteten Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
- LG Regensburg, 18.06.2026 – 45 O 1916/24Missbrauch in kirchlicher Einrichtung: Verjährung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Bistum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG München, 27.04.2026 – 19 U 3262/25 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 212 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.