Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2083 Anfechtbarkeitseinrede
Stand: 10.06.2019
Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.