Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1930 Rangfolge der Ordnungen
Stand: 10.06.2019
Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 1930 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 22.09.2016 – 20 W 59/14Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 – L 7 SO 5656/11Zitiert von 6
- OLG Saarbrücken, 07.11.2011 – 5 W 239/11 - 106
- BVerfG, 17.07.2002 – 1 BvF 1/01Verfassungsrechtliche Prüfung: Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 96
- BVerfG, 08.12.1976 – 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76Geltung des alten vor der Reform des Nichtehelichenrechts geltenden Erbrechts für vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche KinderZitiert von 26
- BGH, 27.06.2012 – IV ZR 239/10Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings: Begriff des HinterlassenenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 27.07.2026 – 7 O 87/26Pflichtteilsrecht: Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs erst durch Überlassung eines den fachlichen Anforderungen genügenden Gutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 01.07.2025 – 3 W 63/25
- OLG Zweibrücken, 07.03.2025 – 8 W 20/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1930 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.