Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1930 Rangfolge der Ordnungen
Stand: 10.06.2019
Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.