Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1925#abs-1 (1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1925#abs-2 (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1925#abs-3 (3) Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1925#abs-4 (4) In den Fällen des § 1756 sind das angenommene Kind und die Abkömmlinge der leiblichen Eltern oder des anderen Elternteils des Kindes im Verhältnis zueinander nicht Erben der zweiten Ordnung.
Wird zitiert von 75 Entscheidungen zu § 1925 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 15.12.2021 – 21 W 170/21
- ArbG Bielefeld, 28.07.2020 – 5 Ca 1725/19
- OLG Hamm, 13.04.2018 – 10 W 89/17
- BGH, 24.11.2006 – BLw 14/06
- OLG Karlsruhe, 26.09.2024 – 14 W 95/23 (Wx)
- AG Bamberg, 08.07.2022 – RV 56 VI 1123/21
Zuletzt entschieden
- LG Stuttgart, 27.07.2026 – 7 O 87/26Pflichtteilsrecht: Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs erst durch Überlassung eines den fachlichen Anforderungen genügenden Gutachtens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Braunschweig, 03.11.2025 – 10 U 81/25
- BGH, 06.10.2025 – 2 StR 625/24Antragsberechtigung eines Erben im Adhäsionsverfahren
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1925 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.