Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts
Stand: 01.01.2023
Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, so hat das Betreuungsgericht die dringend erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1867 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Gera, 14.08.2023 – 7 T 202/23
- AG Schmallenberg, 25.08.2023 – 2 XVII 94/23 M
- LG Regensburg, 20.03.2025 – 53 T 58/25
- LG Paderborn, 22.01.2024 – 5 T 3/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.