Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1763 Aufhebung von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 26
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 12.03.2014 – XII ZB 504/12Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach Volljährigkeitseintritt wegen sexuellen Missbrauchs der minderjährigen Adoptivtochter durch den Adoptivvater
- OLG Frankfurt am Main, 15.12.2021 – 21 W 170/21
- OLG Hamm, 23.10.1980 – 15 W 9/80Zitiert von 1
- BVerfG, 08.06.2015 – 1 BvR 1227/14Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der adoptierten Person verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenZitiert von 1
- EGMR, 07.09.2021 – 3443/18
- OVG NRW, 26.07.2016 – 19 A 1132/14
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 05.08.2022 – 1 BvR 2329/21Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Abänderung einer Adoptionsentscheidung (§ 197 FamFG) nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR - unzureichende Beschwerdebegründung - zu den Substantiierungsanforderungen einer normunmittelbaren VerfassungsbeschwerdeZitiert von 1
- OLG Celle, 12.10.2020 – 21 WF 87/20
- OLG Brandenburg, 29.08.2018 – 13 UF 120/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1763 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1763#abs-1 (1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1763#abs-2 (2) Ist das Kind von einem Ehepaar angenommen, so kann auch das zwischen dem Kind und einem Ehegatten bestehende Annahmeverhältnis aufgehoben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1763#abs-3 (3) Das Annahmeverhältnis darf nur aufgehoben werden,