Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1741 Zulässigkeit der Annahme
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 177
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 17.03.2017 – II-1 UF 10/16
- BVerfG, 10.04.2025 – 1 BvR 842/24Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkung einer Volljährigenadoption bei verheirateten Annehmenden auf eine gemeinschaftliche Annahme als Kind gem § 1741 Abs 2 S 2 BGB - zu den verfassungsrechtlichen Maßgaben des Familiengrundrechts an die Ausgestaltung von Adoptionsmöglichkeiten - Verletzung rügefähiger Rechte nicht substantiiert dargelegtZitiert von 5
- OLG Brandenburg, 25.10.2024 – 13 UF 41/24Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 06.03.2024 – 18 UF 26/23Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 28.02.2019 – 1 UF 71/18Zitiert von 2
- BGH, 11.08.2021 – XII ZB 18/21Adoptionssache: Gemeinschaftliche Annahme bei VolljährigenadoptionZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BGH, 13.05.2026 – XII ZB 220/25Leihmutterschaft im Ausland: Anforderungen an Anerkennung ausländischer Urteile über die Elternschaft
- OLG Brandenburg, 26.02.2026 – 13 WF 48/25
- AG Gemünden am Main, 08.12.2025 – 002 F 575/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1741 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1741#abs-1 (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1741#abs-2 (2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.