Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/11295 · S. 16
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu § 1631d – neu (Beschneidung des männlichen Kindes) Mit der Regelung wird klargestellt, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, unter Einhaltung be- stimmter Anforderungen in die Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilli- gen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Um- ständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Be- schneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt. 1. Regelungsstandort Die Frage, ob Eltern in Eingriffe in die körperliche Unver- sehrtheit ihres Kindes einwilligen können, ist grundsätzlich eine kindschaftsrechtliche Frage und daher primär dort zu verorten. Nach dem Grundgesetz sind Pflege und Erziehung der Kin- der das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG). Das Grundgesetz geht davon aus, dass diejenigen, die einem Kind das Leben geben, von Natur aus bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen (BVerfGE 24, 119, 150). Die Eltern dürfen da- her grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Ein- griffen nach eigenen Vorstellungen entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und ihrer Elternverantwortung gerecht werden (BVerfGE 59, 360, 376). Dementsprechend enthält sich der Staat – in den Gren- zen des staatlichen Wächteramtes – ganz bewusst einer Be- wertung und Sanktionierung von Entscheidungen im Rah- men der elterlichen Sorge. Inhalt und Grenzen der elterlichen Sorge sind vorrangig im Familienrecht definiert. Daher ist auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Sorgerecht die Eltern im Verhältnis zu ihrem männlichen Kind berechtigt, in eine nicht medizinisch in
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.401 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/11295 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/11295, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.315–91.716 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert ad8474b7cd7680ea….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP