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Artikel 1 · BT-Drs. 17/11295 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu § 1631d – neu (Beschneidung des männlichen Kindes)
Mit der Regelung wird klargestellt, dass die Personensorge
der Eltern auch das Recht umfasst, unter Einhaltung be-
stimmter Anforderungen in die Beschneidung ihres nicht
einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilli-
gen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn sich aus den Um-
ständen des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung des Be-
schneidungszwecks eine Gefahr für das Kindeswohl ergibt.
1. Regelungsstandort
Die Frage, ob Eltern in Eingriffe in die körperliche Unver-
sehrtheit ihres Kindes einwilligen können, ist grundsätzlich
eine kindschaftsrechtliche Frage und daher primär dort zu
verorten.
Nach dem Grundgesetz sind Pflege und Erziehung der Kin-
der das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht (Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG). Das
Grundgesetz geht davon aus, dass diejenigen, die einem
Kind das Leben geben, von Natur aus bereit und berufen
sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu
übernehmen (BVerfGE 24, 119, 150). Die Eltern dürfen da-
her grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Ein-
griffen nach eigenen Vorstellungen entscheiden, wie sie die
Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und ihrer
Elternverantwortung gerecht werden (BVerfGE 59, 360,
376). Dementsprechend enthält sich der Staat – in den Gren-
zen des staatlichen Wächteramtes – ganz bewusst einer Be-
wertung und Sanktionierung von Entscheidungen im Rah-
men der elterlichen Sorge.
Inhalt und Grenzen der elterlichen Sorge sind vorrangig im
Familienrecht definiert. Daher ist auch die Frage, ob und
unter welchen Voraussetzungen das Sorgerecht die Eltern
im Verhältnis zu ihrem männlichen Kind berechtigt, in eine
nicht medizinisch in

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.401 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/11295, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.315–91.716 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert ad8474b7cd7680ea….

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