Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 190a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BVerwG, 25.03.2010 – 5 C 15/09Vermögensrecht: Antrag auf Entschädigung; Versäumung der Antragsfrist; NachsichtgewährungZitiert von 9
- BGH, 19.04.2007 – IX ZB 269/05Zitiert von 3
- BGH, 06.07.2006 – IX ZB 261/04
- BSG, 26.03.2020 – B 3 KR 10/19 RGesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld bei verspäteter Folgefeststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer von der Arztpraxis veranlassten Terminverschiebung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BSG, 26.03.2020 – B 3 KR 9/19 RKrankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum 22.7.2015 geltenden Recht - Verschiebung des rechtzeitigen Arzttermins durch den VertragsarztZitiert von 58
- LSG Hessen, 24.09.2020 – L 1 KR 125/20
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 24.09.2020 – L 1 KR 179/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 190a BEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/190a#abs-1 (1) Ist ein Antrag auf Entschädigung nach § 189 rechtswirksam, aber ohne Darlegung des den einzelnen Entschädigungsanspruch begründenden Sachverhalts gestellt worden, so müssen die in § 190 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Angaben bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 31. März 1967 nachgeholt werden. § 189 Abs. 3 findet keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEG/190a#abs-2 (2) Absatz 1 findet in den Fällen der §§ 189a und 189b entsprechende Anwendung.