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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3445 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung berücksichtigt die neue Überschrift von § 1306 BGB. Zu Nummer 2 (§ 1306 BGB) Während § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes festlegt, dass eine Lebenspartnerschaft bei bestehender Ehe nicht wirksam begründet werden kann, fehlt eine gesetz- liche Regelung für den umgekehrten Fall der Eingehung einer Ehe bei bestehender Lebenspartnerschaft. In seiner Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die bislang in der Literatur aufgeführten Lösungsmöglichkeiten dargestellt und darauf hingewiesen, es wäre „nahe liegend, dass der Gesetzgeber selbst festlegt, ob eine bestehende Lebenspart- nerschaft das Eingehen einer Ehe verhindert oder eine Ehe- schließung zur Auflösung einer bestehenden Lebenspartner- schaft führt“ (BVerfGE 105, 313/343 f.). Damit hat das Bundesverfassungsgericht für die Frage, ob und welche rechtlichen Folgen eine Eheschließung bei bestehender ein- getragener Lebenspartnerschaft für den weiteren Bestand der Lebenspartnerschaft nach sich zieht, den Gestaltungs- spielraum für den Gesetzgeber aufgezeigt und explizit auf zwei verfassungsrechtlich zulässige Lösungswege hinge- wiesen. Es hat deutlich gemacht, dass es aus Vertrauens- schutzgesichtspunkten zugunsten der eingetragenen Le- benspartnerschaft, die selbst eine rechtsverbindliche Part- nerschaft darstellt, zulässig ist, die Eheschließungsfreiheit einzuschränken. Der Änderungsvorschlag greift diese auch vom Bundesverfassungsgericht als vorzugswürdig angese- hene Lösung auf und sieht die Einführung des Bestehens ei- ner Lebenspartnerschaft als weiteres Ehehindernis im Sinne von § 1306 BGB vor. Eine trotz bestehender Lebenspartnerschaft zunächst wirk-
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BT-Drs. 15/3445, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.899–71.572 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert ed4b122d8a1e538b….
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