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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3445 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 2 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung berücksichtigt die neue Überschrift von
§ 1306 BGB.
Zu Nummer 2 (§ 1306 BGB)
Während § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes
festlegt, dass eine Lebenspartnerschaft bei bestehender Ehe
nicht wirksam begründet werden kann, fehlt eine gesetz-
liche Regelung für den umgekehrten Fall der Eingehung
einer Ehe bei bestehender Lebenspartnerschaft. In seiner
Entscheidung zum Lebenspartnerschaftsgesetz vom 17. Juli
2002 hat das Bundesverfassungsgericht die bislang in der
Literatur aufgeführten Lösungsmöglichkeiten dargestellt
und darauf hingewiesen, es wäre „nahe liegend, dass der
Gesetzgeber selbst festlegt, ob eine bestehende Lebenspart-
nerschaft das Eingehen einer Ehe verhindert oder eine Ehe-
schließung zur Auflösung einer bestehenden Lebenspartner-
schaft führt“ (BVerfGE 105, 313/343 f.). Damit hat das
Bundesverfassungsgericht für die Frage, ob und welche
rechtlichen Folgen eine Eheschließung bei bestehender ein-
getragener Lebenspartnerschaft für den weiteren Bestand
der Lebenspartnerschaft nach sich zieht, den Gestaltungs-
spielraum für den Gesetzgeber aufgezeigt und explizit auf
zwei verfassungsrechtlich zulässige Lösungswege hinge-
wiesen. Es hat deutlich gemacht, dass es aus Vertrauens-
schutzgesichtspunkten zugunsten der eingetragenen Le-
benspartnerschaft, die selbst eine rechtsverbindliche Part-
nerschaft darstellt, zulässig ist, die Eheschließungsfreiheit
einzuschränken. Der Änderungsvorschlag greift diese auch
vom Bundesverfassungsgericht als vorzugswürdig angese-
hene Lösung auf und sieht die Einführung des Bestehens ei-
ner Lebenspartnerschaft als weiteres Ehehindernis im Sinne
von § 1306 BGB vor.
Eine trotz bestehender Lebenspartnerschaft zunächst wirk-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.673 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3445, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.899–71.572 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert ed4b122d8a1e538b….

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