Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1152 Teilhypothekenbrief
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BGH, 20.10.2010 – XII ZR 11/08Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten: Rechte des weichenden EhegattenZitiert von 4
- KG, 07.12.2012 – 21 U 20/11
- OLG Hamm, 06.07.2011 – 33 U 1/10
- OLG Zweibrücken, 11.01.2010 – 3 W 187/09
- OLG Köln, 16.12.2008 – 3 U 12/08Zitiert von 2
- OLG Zweibrücken, 22.07.2002 – 7 U 271/01
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Falle einer Teilung der Forderung kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich. Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefes.