Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1152 Teilhypothekenbrief
Stand: 10.06.2019
Im Falle einer Teilung der Forderung kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich. Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefes.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 1152 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 20.10.2010 – XII ZR 11/08Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten: Rechte des weichenden EhegattenZitiert von 4
- KG, 07.12.2012 – 21 U 20/11
- OLG Hamm, 06.07.2011 – 33 U 1/10
- OLG Zweibrücken, 11.01.2010 – 3 W 187/09
- OLG Köln, 16.12.2008 – 3 U 12/08Zitiert von 2
- OLG Zweibrücken, 22.07.2002 – 7 U 271/01
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