Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
Wird zitiert von 122 Entscheidungen zu § 1147 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 28.08.2019 – 1 A 816/17Zitiert von 2
- OLG Hamm, 26.04.2004 – 5 U 28/04Zitiert von 1
- BGH, 24.10.2014 – V ZR 45/13Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem Verdacht der Kenntnis von einem betrügerischen Verhalten des ZedentenZitiert von 60
- BGH, 20.10.2023 – V ZR 9/22Zulässigkeit der Einrede des Erwerbers eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks; Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung als vormerkungswidrige Verfügung; Übergang der Sicherungsgrundschuld auf den Eigentümer nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen SchuldübernahmeZitiert von 5
- BGH, 23.06.2021 – VII ZB 37/20Zwangsvollstreckung: Voraussetzung für die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber; Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen ErwerberZitiert von 3
- BGH, 26.04.2007 – IX ZR 139/06Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.02.2026 – V ZB 60/25Anforderungen an die Behördenzuständigkeit und das Eintragungserfordernis bei der Umwandlung einer strafprozessualen Arresthypothek in eine ZwangssicherungshypothekZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 – 5 U 7/25
- BFH, 06.08.2024 – VII R 32/22Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des SteuerschuldnersZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1147 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.