Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 117
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 28.08.2019 – 1 A 816/17Zitiert von 2
- OLG Hamm, 26.04.2004 – 5 U 28/04Zitiert von 1
- BGH, 24.10.2014 – V ZR 45/13Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem Verdacht der Kenntnis von einem betrügerischen Verhalten des ZedentenZitiert von 24
- BGH, 20.10.2023 – V ZR 9/22Zulässigkeit der Einrede des Erwerbers eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks; Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung als vormerkungswidrige Verfügung; Übergang der Sicherungsgrundschuld auf den Eigentümer nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen SchuldübernahmeZitiert von 5
- BGH, 23.06.2021 – VII ZB 37/20Zwangsvollstreckung: Voraussetzung für die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber; Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen ErwerberZitiert von 3
- BGH, 26.04.2007 – IX ZR 139/06Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.02.2026 – V ZB 60/25Anforderungen an die Behördenzuständigkeit und das Eintragungserfordernis bei der Umwandlung einer strafprozessualen Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek
- OLG Brandenburg, 21.08.2025 – 5 U 7/25
- BFH, 06.08.2024 – VII R 32/22Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des SteuerschuldnersZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1147 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.