Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 63 Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/63#abs-1 (1) Der Beamte kann die Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienst- oder Anwärterbezügen beim Gericht beantragen; Gleiches gilt für den Ruhestandsbeamten bezüglich der Einbehaltung von Ruhegehalt. Der Antrag ist bei dem Oberverwaltungsgericht zu stellen, wenn bei ihm in derselben Sache ein Disziplinarverfahren anhängig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/63#abs-2 (2) Die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen sind auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDG/63#abs-3 (3) Für die Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen über Anträge nach Absatz 1 gilt § 80 Abs. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.
Wird zitiert von 95 Entscheidungen zu § 63 BDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2021 – 11 B 10831/21
- OVG Saarland, 23.05.2012 – 7 B 116/12Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 01.04.2010 – DL 13 K 1892/09Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 07.12.2009 – DL 13 K 598/09Zitiert von 6
- VG Magdeburg, 15.12.2022 – 15 B 27/22 MDZitiert von 2
- VG Berlin, 08.07.2014 – 80 K 25.13 OL
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 09.04.2026 – 14 MB 2/25
- OVG Saarland, 08.01.2026 – 6 B 137/25Zitiert von 1
- BVerwG, 04.12.2025 – 2 VR 15.25BND Beamter; unterlassene Meldung eines privaten Kontaktes; Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen; Rechtsbegriff der "unbilligen Härte"Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 BDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.