§ 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/66#abs-1 (1) Der Umlegungsplan ist von der Umlegungsstelle nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss aufzustellen. Er kann auch für Teile des Umlegungsgebiets aufgestellt werden (Teilumlegungsplan).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/66#abs-2 (2) Aus dem Umlegungsplan muss der in Aussicht genommene Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen hervorgehen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan muss nach Form und Inhalt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geeignet sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/66#abs-3 (3) Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 66 BauGB →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 22.05.2001 – 1 BvR 1512/97Baulandumlegung als Inhalts- und Schrankenbestimmung des EigentumsZitiert von 36
- BGH, 13.04.2000 – III ZR 165/99Zitiert von 1
- BFH, 18.07.1984 – III R 45/81
- LG Karlsruhe, 13.10.2023 – 16 O 5/23 Baul
- LG Darmstadt, 29.04.2016 – 91 O 6/14Zitiert von 1
- LG Karlsruhe, 08.04.2011 – 16 O 20/09 Baul
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 – 2 S 1403/21Zitiert von 1
- BGH, 17.02.2022 – III ZR 65/20Baulandsache: Umlegungsbeschluss für den Außenbereich im InnenbereichZitiert von 2
- BGH, 17.02.2022 – III ZR 46/20Baulandsache: Befugnis zur Einlegung der Revision bei Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses als rechtswidrig; materielle Voraussetzungen einer Baulandumlegung im unbeplanten Innenbereich - Baulandumlegung, Nachverdichtung im Blockinnenbereich, unbeplanter Innenbereich, Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs durch Baulücke, maßstabsbildende Wirkung der UmgebungsbebauungZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.