§ 67 Umlegungskarte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Frankfurt (Oder), 01.03.2011 – 7 K 1008/08Zitiert von 7
- VGH Bayern, 24.07.2024 – 14 B 22.2247Zitiert von 3
- VG Frankfurt (Oder), 02.12.2015 – VG 5 K 1279/12Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 29.11.2012 – 11 K 4418/12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.