§ 113 Enteignungsbeschluss
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2007 – 3 S 918/06
- OLG Brandenburg, 19.06.2015 – 11 Bauland U 1/13
- BFH, 04.05.2022 – I R 25/19 · Entschädigungszahlung als vGAZitiert von 7
- VG Freiburg, 21.01.2020 – 8 K 2498/19Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 21.08.2019 – 4 K 7178/18
- VG Stuttgart, 06.04.2018 – 2 K 5668/17
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 04.09.2025 – 8 A 109/21
- VG Schleswig, 02.09.2025 – 8 A 153/22
- OVG Schleswig, 22.05.2024 – 1 LB 37/19Zitiert von 1
28 Entscheidungen zu § 113 BauGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 113 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/113#abs-1 (1) Der Beschluss der Enteignungsbehörde ist den Beteiligten zuzustellen. Der Beschluss ist mit einer Belehrung über Zulässigkeit, Form und Frist des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 217) zu versehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/113#abs-2 (2) Gibt die Enteignungsbehörde dem Enteignungsantrag statt, so muss der Beschluss (Enteignungsbeschluss) bezeichnen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/113#abs-3 (3) In den Fällen der §§ 111 und 112 Absatz 2 ist der Enteignungsbeschluss entsprechend zu beschränken.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/113#abs-4 (4) Kann ein Grundstücksteil noch nicht entsprechend Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a bezeichnet werden, so kann der Enteignungsbeschluss ihn auf Grund fester Merkmale in der Natur oder durch Bezugnahme auf die Eintragung in einen Lageplan bezeichnen. Wenn das Ergebnis der Vermessung vorliegt, ist der Enteignungsbeschluss durch einen Nachtragsbeschluss anzupassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/113#abs-5 (5) Ist im Grundbuch die Anordnung der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung eingetragen, gibt die Enteignungsbehörde dem Vollstreckungsgericht von dem Enteignungsbeschluss Kenntnis, wenn dem Enteignungsantrag stattgegeben worden ist.