§ 73 Aufenthaltspflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 63
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.01.2008 – 1 A 3443/06Zitiert von 3
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 – 2 A 11723/17Zitiert von 7
- BVerwG, 28.03.2023 – 2 C 20/21Disziplinare Ahndung wiederholter morgendlicher Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem GleitzeitkontoZitiert von 21
- VG Berlin, 11.09.2012 – 85 K 10.11 OB
- VG Göttingen, 28.10.2004 – 3 A 57/03
- BVerwG, 15.12.2021 – 2 C 9/21Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten DisziplinarklageZitiert von 37
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 10.02.2025 – 13 L 3419/24
- VG München, 15.06.2023 – M 13L DK 20.2458
- BGH, 04.05.2023 – RiSt 1/21(Entfernung eines Richters aus dem Dienst bei jahrelanger Arbeitsverweigerung)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wenn besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann die Beamtin oder der Beamte angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit in erreichbarer Nähe des Dienstortes aufzuhalten.