§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
Stand: 08.07.2021
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- OVG NRW, 21.03.2012 – 1 A 2332/09Zitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2010 – 4 S 471/10Zitiert von 5
- BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)Zitiert von 203
- BGH, 18.06.2020 – III ZR 258/18Zitiert von 3
- LG Hagen, 24.04.2024 – 8 O 145/23
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 – DL 16 S 21/22
Zuletzt entschieden
- VG Wiesbaden, 07.06.2022 – 3 L 240/22.WIZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 – L 14 AL 84/11Zitiert von 3
- LAG Köln, 11.06.2004 – 12 Sa 315/04Zitiert von 1
10 Entscheidungen zu § 64 BBG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-2 (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-3 (3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-4 (4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.