§ 20 Einstellung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 20.04.2021 – 13 K 369/21
- OVG Saarland, 05.07.2013 – 1 A 292/13Zitiert von 9
- VG Düsseldorf, 09.02.2007 – 13 K 2430/05Zitiert von 2
- BVerwG, 15.12.2021 – 2 A 1/21Dienstliche Beurteilung: Laufbahnübergreifende Vergleichsgruppenbildung nach der BesoldungsgruppeZitiert von 37
- BVerwG, 02.03.2017 – 2 C 21/16Gewährleistung der hinreichenden Tatsachengrundlage einer dienstlichen BeurteilungZitiert von 263
- VG Greifswald, 13.06.2024 – 6 B 485/24 HGW
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 29.02.2024 – 1 A 758/23Zitiert von 3
- OVG NRW, 10.12.2021 – 1 A 1517/20Zitiert von 1
- OVG NRW, 26.11.2021 – 1 A 4790/18Zitiert von 4
11 Entscheidungen zu § 20 BBG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, erworben wurden. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.