§ 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.12.2020 – 2 A 2/20Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei besonderem FachwissenZitiert von 20
- BVerwG, 21.12.2010 – 2 B 29/10Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Straftaten mit rechtsextremistischem und fremdenfeindlichem Hintergrund; Dienstbezug; Bemessung der DisziplinarmaßnahmeZitiert von 61
- BAG, 24.02.2000 – 6 AZR 611/98Zitiert von 6
- OVG Saarland, 08.01.2020 – 1 A 141/19
- VG Stuttgart, 27.11.2015 – 9 K 5363/15Zitiert von 4
- OVG Thüringen, 09.02.2015 – 2 EO 508/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 29.04.2010 – 1 A 795/09Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.