Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 50 Laufbahnwechsel
Stand: 17.03.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/50#abs-1 (1) Der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe ist aus dienstlichen Gründen zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte die Befähigung für die andere Laufbahn besitzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/50#abs-2 (2) Der Erwerb der Befähigung für die andere Laufbahn setzt eine Qualifizierung voraus, die mindestens folgenden zeitlichen Umfang haben muss:
Während der Qualifizierung müssen der Beamtin oder dem Beamten die für die Laufbahn erforderlichen Fach-, Methoden- und sozialen Kompetenzen vermittelt werden.
Wird zitiert von 167 Entscheidungen zu § 50 BLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 – 4 S 126/15Dienstliche Beurteilung: Rechtswidrigkeit wegen fehlerhafter Vergleichsgruppenbildung und fehlender Begründung der Gesamtbewertung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Sigmaringen, 08.10.2014 – 1 K 1152/13Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 10.02.2015 – 5 LB 100/14Dienstliche Beurteilung: Anforderungen an die Einholung eines Beurteilungsbeitrags des früheren Vorgesetzten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 – 4 S 227/13Zitiert von 12
- OVG NRW, 28.08.2017 – 1 B 261/17Zitiert von 14
- BVerwG, 02.03.2017 – 2 C 21/16Gewährleistung der hinreichenden Tatsachengrundlage einer dienstlichen BeurteilungZitiert von 274
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 03.09.2026 – 1 B 864/26Anforderungen an den Vertretungszwang im Beschwerdeverfahren; eigenständige anwaltliche Prüfungs- und Bearbeitungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.02.2026 – 1 A 1861/21Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 02.09.2025 – 2 MB 2/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 BLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.