Gesetze / Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG§ 16 Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Minderjährige Leistungsberechtigte, die für den Monat August 2021 Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 16 geändert durch Artikel 8 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449)
BGBl. 2024 I Nr. 449
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 16 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 760)
BGBl. 2022 I S. 760
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25.06.2021 Ausfertigung
§ 16 eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2020)
BGBl. 2021 I S. 2020
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.