Gesetze / Asylbewerberleistungsgesetz
AsylbLG§ 17 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022
Stand: 01.06.2022
Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.
Änderungsverlauf
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23.05.2022 Ausfertigung
§ 17 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 760)
BGBl. 2022 I S. 760
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