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Artikel 4 · BT-Drs. 20/1411 · S. 20

Zu Artikel 4 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Aufgrund der Neuregelung in § 17 ist § 3 Absatz 6 aufzuheben.

Zu Nummer 2
Der im SGB II vorgesehene Sofortzuschlag wird auch im AsylbLG eingeführt. Leistungsberechtigt sind minder-
jährige Leistungsberechtigte sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, un-
verheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung im Sinne von § 42a Absatz 2 Satz 2 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zusammenleben. Der Sofortzuschlag gilt für Leistungsberechtigte nach § 1a,
§ 2 sowie § 3 AsylbLG.

Zu Nummer 3
Die Gewährung einer erneuten Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie im SGB II (Artikel 1 dieses
Gesetzentwurfs) und SGB XII (Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs) wird auch auf den Bereich des AsylbLG er-
streckt. Auf die Begründung zu Artikel 1 und Artikel 2 wird verwiesen.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1411, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.947–58.844 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert bb83ac0123ade8f4….

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