Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 20/1411 · S. 20
Zu Artikel 4 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Aufgrund der Neuregelung in § 17 ist § 3 Absatz 6 aufzuheben. Zu Nummer 2 Der im SGB II vorgesehene Sofortzuschlag wird auch im AsylbLG eingeführt. Leistungsberechtigt sind minder- jährige Leistungsberechtigte sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, un- verheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung im Sinne von § 42a Absatz 2 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zusammenleben. Der Sofortzuschlag gilt für Leistungsberechtigte nach § 1a, § 2 sowie § 3 AsylbLG. Zu Nummer 3 Die Gewährung einer erneuten Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie im SGB II (Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs) und SGB XII (Artikel 2 dieses Gesetzentwurfs) wird auch auf den Bereich des AsylbLG er- streckt. Auf die Begründung zu Artikel 1 und Artikel 2 wird verwiesen.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1411, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.947–58.844 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert bb83ac0123ade8f4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP