§ 56 Räumliche Beschränkung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/56#abs-1 (1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/56#abs-2 (2) Wenn der Ausländer verpflichtet ist, in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde Aufenthalt zu nehmen, ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf deren Bezirk beschränkt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/56#abs-3 (3) (weggefallen)
Wird zitiert von 106 Entscheidungen zu § 56 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 10.03.2010 – 18 B 1702/09Aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen eine mit der Duldung verbundene Wohnsitzauflage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VG Münster, 28.04.2010 – 8 K 2134/08
- LG Ulm, 03.09.2008 – 2 Qs 2024/08
- VG Stuttgart, 20.08.2010 – 12 K 999/10Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 – 7 A 11177/11Zitiert von 9
- BVerfG, 26.01.1999 – 2 BvL 2/98Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 20.10.2025 – 4 K 2752/25.A
- OVG Niedersachsen, 08.07.2025 – 2 LA 53/25Zitiert von 4
- VG Karlsruhe, 20.05.2025 – 8 K 1399/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2014 Ausfertigung
§ 56 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I 2439)
BGBl. 2014 I S. 2439
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.