§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/59b#abs-1 (1) Eine räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung kann unabhängig von § 59a Absatz 1 durch die zuständige Ausländerbehörde angeordnet werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/59b#abs-2 (2) Die §§ 56, 58, 59 und 59a Absatz 2 gelten entsprechend.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 59b AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 11.12.2015 – 1 Ws 168/15Zitiert von 2
- VG Minden, 17.06.2021 – 1 K 1514/21.AZitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 08.07.2025 – 2 LA 53/25Zitiert von 4
- VG Karlsruhe, 11.12.2024 – 10 K 4631/23Zitiert von 1
- VG München, 23.02.2023 – M 24 K 22.3600
- VG Aachen, 03.03.2022 – 4 K 2507/21.AZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamburg, 31.08.2018 – 1 Ws 90/18Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 27.02.2018 – 13 OA 40/18Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 59b AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2017 Ausfertigung
§ 59b geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2780)
BGBl. 2017 I S. 2780
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.