§ 29 Unzulässige Anträge
Stand: 12.06.2026
Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ab, wenn
Wird zitiert von 3.044 Entscheidungen zu § 29 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 07.07.2020 – A 9 K 4137/19Zitiert von 5
- BVerwG, 15.01.2019 – 1 C 15/18Unwirksamkeit einer auf § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG gestützten Unzulässigkeitsentscheidung nach stattgebendem EilbeschlussZitiert von 184
- BVerwG, 21.04.2020 – 1 C 4/19Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen subsidiären Schutzes in Bulgarien; Schlussentscheidung nach EuGH-VorlageZitiert von 106
- BVerwG, 04.05.2020 – 1 C 5/19Asylrecht: Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat und Anwendbarkeit der Drittstaatenregelung; Umdeutung in eine Unzulässigkeitsentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BVerwG, 04.05.2020 – 1 C 7/19Zitiert von 5
- VG Freiburg, 18.03.2020 – A 13 K 2682/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 02.09.2026 – 15 L 1074/26.AVorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 28.08.2026 – 19 L 2112/26.AAbschiebungsandrohung nach Zypern bei anderweitig zuerkanntem internationalen Schutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 19.08.2026 – 13 L 2334/26.AUnanwendbarkeit der Vorschriften über Folgeanträge bei vorheriger Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 29 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2022 Ausfertigung
§ 29 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I 2817)
BGBl. 2022 I S. 2817
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31.07.2016 Ausfertigung
§ 29 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I 1939)
BGBl. 2016 I S. 1939
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.