Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/4327 · S. 32
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Aufgrund der Änderung und Neufassung von Überschriften sind die entsprechenden Angaben im Inhaltsverzeich- nis zu ändern. Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a (Absatz 3) In § 3 AsylG wird der Absatz 3 neu gefasst und in Satz 1 Nummer 2 ein Ausschlussgrund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eingefügt, mit dem Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/95/EU umge- setzt wird. Anwendung findet die Vorschrift auf staatsangehörigkeitsrechtlich privilegierte Gruppen, die sich vor der Reise nach Deutschland in einem für sie sicheren Staat aufhalten, in dem sie alle Rechte eines Staatsangehö- rigen genießen, ohne diese Staatsangehörigkeit (bereits) zu besitzen. Es handelt sich demnach um Ausländer, die vor der Einreise nach Deutschland in einem Staat Aufnahme gefunden haben, in dem ihnen – abgesehen von der formellen Staatsangehörigkeit – die wesentlichen Rechte, die normalerweise den Staatsangehörigen zustehen, gewährt werden. Beispiele sind die Situation von Bürgern ehemaliger Sowjetrepubliken in der Russischen Föde- ration oder nordkoreanischer Staatsangehöriger bei einem Aufenthalt in Südkorea, die jeweils Staatsbürgern gleichgestellt werden, beziehungsweise einen unmittelbaren Anspruch auf Erwerb der Staatsangehörigkeit haben. Auch wenn die Zahl der Anwendungsfälle gering sein dürfte, ist eine Umsetzung mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Schutzes und einen möglichst vollständigen Gleichlauf mit der Richtlinie 2011/95/EU geboten. Zu Buchstabe b (Absatz 4) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Zu Nummer 3 (§ 5 Absatz 6 neu) Mit dem neu eingefügten § 5 Absatz 6 AsylG soll für das Bundesamt ein ähnliches Schutzniveau geschaffen wer- den wie für da
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 54.437 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/4327, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.928–156.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 48ad8501247e5d08….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP