Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen
Stand: 10.06.2019
Die in den §§ 2 und 2a begründete Zuständigkeit besteht auch in den Fällen, in denen der Rechtsstreit durch einen Rechtsnachfolger oder durch eine Person geführt wird, die kraft Gesetzes an Stelle des sachlich Berechtigten oder Verpflichteten hierzu befugt ist.
Wird zitiert von 92 Entscheidungen zu § 3 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 31.05.2021 – 7 Ta 12/21
- BGH, 14.07.2011 – III ZB 75/10Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische VersorgungskasseZitiert von 9
- BAG, 29.03.2000 – 5 AZB 69/99Zitiert von 6
- BAG, 15.03.2000 – 5 AZB 70/99Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit: Eröffnung des Rechtswegs bei Geltendmachung von Konzernhaftung für arbeitsrechtliche Forderungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 – 3 Ta 2/12
- BGH, 02.04.2009 – IX ZB 182/08Insolvenzanfechtung: Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs für Klagen des Insolvenzverwalters gegen Arbeitnehmer auf Rückforderung geleisteter Lohnzahlungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- ArbG München, 13.03.2025 – 12 Ga 37/25Zitiert von 1
- BAG, 22.10.2024 – 3 AZR 23/24Pensionskasse - Hinterbliebenenversorgung - MindestehedauerZitiert von 5
- ArbG Stuttgart, 11.07.2024 – 4 Ca 1880/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
12.07.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I 1151)
BGBl. 2018 I S. 1151
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.