§ 25
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/25#abs-1 (1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/25#abs-2 (2) Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/25#abs-3 (3) Wird die Firma nicht fortgeführt, so haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere wenn die Übernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise von dem Erwerber bekanntgemacht worden ist.
Wird zitiert von 236 Entscheidungen zu § 25 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 19.08.2024 – 2 B 21/24
- FG Münster, 23.05.2013 – 8 K 1782/11Zitiert von 2
- OLG Hamm, 11.09.2003 – 28 U 72/03Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 23.03.2010 – 8 W 139/10Zitiert von 2
- FG Köln, 05.12.2013 – 13 K 636/09Zitiert von 2
- FG Münster, 12.03.2009 – 8 K 2496/06Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG Dresden, 18.09.2025 – 12 U 178/25
- OLG Hamm, 21.11.2024 – 18 U 105/24
- OLG Celle, 29.10.2024 – 14 U 195/24Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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