Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
Stand: 10.06.2019
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 4 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 14.01.2004 – 4 AZR 581/02Zitiert von 17
- LAG Hessen, 10.07.2020 – 3 Sa 927/18Zitiert von 1
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 241/22
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1512/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1151/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1146/21
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1516/21
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 1519/21Zitiert von 2
- LAG Hessen, 16.11.2023 – 11 Sa 814/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.07.2018 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I 1151)
BGBl. 2018 I S. 1151
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