Gesetze / Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

AltvDV

§ 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AltvDV/13?asof=2019-06-10#abs-1 (1) (weggefallen)

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AltvDV/13?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Liegt ein Tatbestand des § 95 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes vor, hat der Zulageberechtigte dies dem Anbieter auch dann anzuzeigen, wenn aus dem Vertrag bereits Leistungen bezogen werden.

§ 12 § 14