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Artikel 5 · BT-Drs. 17/506 · S. 30
Zu Artikel 5 (Änderung des Umsatzsteuer-
Zu Artikel 5 (Änderung des Umsatzsteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3d Satz 2 UStG) Redaktionelle Änderung auf Grund der Neufassung des § 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) (siehe zu Artikel 5 Num- mer 8). Zu Nummer 2 (§ 4 Nummer 11b UStG) Nach geltendem § 4 Nummer 11b UStG sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Die bislang allein für die Leistungen der Deutsche Post AG geltende Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nummer 11b UStG soll an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ange- passt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch nach Auffassung der Europäischen Kommission der Begriff der öffentlichen Posteinrichtung in Artikel 132 Absatz 1 Buch- stabe a MwStSystRL nur solche Einrichtungen umfasst, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten verfolgen, wobei das Gemeinwohl mit dem Konzept des Universaldienstes ge- mäß der Richtlinie 97/67/EG (1. Post-Richtlinie) verbunden ist. Danach müssen die Mitgliedstaaten einerseits sicherstel- len, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistun- gen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Andererseits können – auch nach Auffassung der Europäischen Kommission – nicht alle Postdienstleistun- gen von der Umsatzsteuer befreit werden, sondern nur sol- che Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen. Erfüllen Post- dienstleistungen diese Voraussetzung, müssen sie befreit werden. Nach dem EuGH-Urteil vom 23. April 2009 – Rs. C-357/07 (TNT Post UK) – sind von den EU-Mitgliedstaaten Post- universaldienstleistungen von Unternehmern zu befreien, die verpflichtet wurden oder sich verpflichtet haben, in einem Mitgliedstaat die Gesamtheit der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 28.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/506, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.913–142.537 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert a4b62c96aa3134fc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP