Gesetze / Aktiengesetz

AktG

§ 211 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung

Stand: 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/211#abs-1 (1) Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/211#abs-2 (2) (weggefallen)

§ 210 § 212