§ 211 Wirksamwerden der Kapitalerhöhung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BGH, 16.05.2017 – 1 StR 306/16Strafbarkeit der unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss: Unzutreffende Buchung von EigenkapitalZitiert von 3
- BAG, 12.10.2005 – 10 AZR 410/04Zitiert von 4
- BAG, 12.10.2005 – 10 AZR 629/04Zitiert von 1
- BAG, 12.10.2005 – 10 AZR 501/04Zitiert von 1
- ArbG Frankfurt am Main, 08.12.2015 – 8 Ca 441/15Zitiert von 1
- OLG Hamm, 22.01.2008 – 15 W 246/07Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 211 AktG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/211#abs-1 (1) Mit der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktG/211#abs-2 (2) (weggefallen)