Gesetze / Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
AWaffV§ 12 (weggefallen)
Stand: 01.09.2020
Für § 12 AWaffV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
-
19.06.2020 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 229 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
-
17.02.2020 Ausfertigung
§ 12 aufgehoben durch Artikel 4c des Gesetzes vom 17. Februar 2020 (BGBl. I 166)
BGBl. 2020 I S. 166
-
17.12.2012 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2012 (BGBl. I 2698)
BGBl. 2012 I S. 2698
-
22.12.2011 Ausfertigung
§ 12 Abs. 3 Satz 3 aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 63 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3044)
BGBl. 2011 I S. 3044
-
26.03.2008 Ausfertigung
§ 12 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 426)
BGBl. 2008 I S. 426
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.